Müssen Geschäfte wegen Corona keine Miete mehr zahlen?
Der Beitrag geht vor dem Hintergrund der aktuellen Empörung über das Verhalten von Adidas, H & M oder Deichmann der Frage nach, ob auf Grund der Regelung zum Schutz säumiger Mieter (Art. 240 EGBGB § 2) feststeht, dass die Miete tatsächlich weiter geschuldet wird und lediglich fristlose Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossen sind. Diese Frage ist alles andere als geklärt.