Müssen Geschäfte wegen Corona keine Miete mehr zahlen?

Der Beitrag geht vor dem Hintergrund der aktuellen Empörung über das Verhalten von Adidas, H & M oder Deichmann der Frage nach, ob auf Grund der Regelung zum Schutz säumiger Mieter (Art. 240 EGBGB § 2) feststeht, dass die Miete tatsächlich weiter geschuldet wird und lediglich fristlose Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgeschlossen sind. Diese Frage ist alles andere als geklärt.

Zum Gewerbemietverhältnis in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Aktuell sind im Zuge der COVID-19-Pandemie zahlreiche Gewerberäume geschlossen oder von Schließung bedroht. Rechtsgrundlage sind § 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes – IfSG – (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionsschutzkrankheiten beim Menschen). Nach § 32 IfSG sind die Landesregierungen ermächtigt, entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

Ein Kommentar von Dr. Volkmar Jesch und Dr. Arnfried Krause